Immobilie mit Ferienvermietlizenz auf Mallorca – Schon jetzt in die Zukunft investieren
Haben Sie als zukünftiger Immobilienbesitzer vor, Ihr Haus auf Mallorca später an Feriengäste unterzuvermieten? Grundsätzlich ist das eine gute Idee. Schließlich gehört Mallorca zu den Top-Urlaubsregionen in Europa. Wichtig ist jedoch, noch vor Ihrem Immobilienkauf, die Regelungen zur Ferienvermietlizenz auf Mallorca zu kennen.
Was es in punkto Ferienvermietlizenz auf Mallorca zu beachten gibt
Wenn Sie Ihre zukünftige Immobilie legal an Urlauber vermieten möchten, benötigen Sie eine gültige Ferienvermietlizenz auf Mallorca (Licencia de alquiler turístico). Diese Lizenzen werden allerdings nur sehr limitiert vergeben. Vor allem die Vermietungsgenehmigungen für gekaufte Neubauten und Wohnungen sind sehr begrenzt.
Beachten Sie außerdem, dass spanische Banken die Einkünfte aus Ihrer geplanten Ferienvermietung nur eingeschränkt berücksichtigen, wenn es um Kreditvergaben geht. Insofern benötigen Sie schon vor Ihrem Immobilienkauf genügend eigene Liquidität für Ihr Vorhaben.

Vorteile Ihrer Ferienvermietung auf Mallorca – Wann sich Ferienvermietung auf Mallorca für Sie lohnt
Mit Ihrer gültigen Ferienvermietlizenz auf Mallorca haben Sie die Chance auf eine profitable Einnahmequelle. Die Insel ist bereits seit Jahrzehnten ein äußerst beliebtes Reiseziel. Dieser Boom lässt nicht nach. Im Gegenteil: Mallorca ist populärer als je zuvor.
Gerade in der Hochsaison können Sie mit hohen Auslastungen und attraktiven Renditen rechnen.
Nicht zuletzt darin liegt auch der Grund in einer attraktiven Immobilienwert-Steigerung für Sie. Auf dem Markt sind gerade Häuser mit Ferienvermietlizenzen äußerst begehrt.
Welche Art von Ferienvermietlizenz Sie für Ihre Immobilie auf Mallorca bekommen
Grundlage für den Erhalt Ihrer Ferienvermietlizenz auf Mallorca ist, dass Ihre Immobilie den baurechtlichen Anforderungen entspricht. Außerdem muss sie sich in einer Zone auf der Insel befinden, in der Ferienvermietlizenzen auch vergeben werden.
ETV-Lizenz
Mit der ETV-Lizenz haben Sie das Recht, Ihre Immobilien das ganze Jahr über zu vermieten. Es gibt keine zeitlichen Einschränkungen. Die ETV-Lizenz gilt für freistehende Häuser, nicht für Wohnungen. Rechnen Sie mit 3.500€ je Gästeplatz, ein Preis, der sich jedoch nach der Schlafzimmeranzahl richtet
Dafür sei ein Beispiel genannt: Für eine Villa mit einem Schlafzimmer zahlen Sie also 7.000€, denn hier haben 2 Gäste Platz. Mehr Schlafzimmer bedeuten: mehr Gäste und somit höhere Lizenzgebühren.
Diese Lizenz hat eine zeitlich unbegrenzte Gültigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie als Eigentümer nur 3 dieser ETV-Lizenzen erwerben dürfen.
ETVPL-Lizenz
Mit der ETVPL-Lizenz haben Sie das Recht, ganzjährig Wohnungen in Mehrfamilienhäusern an Gäste zu vermieten. Diese Lizenz benötigt eine Erneuerung alle 5 Jahre. Die Antragstellung zur Verlängerung muss zwingend vor Ablauf der 5 Jahre stattfinden.
Ansonsten läuft Ihre Ferienvermietlizenz aus. Die ETVPL-Lizenz gilt nur für Wohnungen in Gebäuden mit mehreren Gebäuden. Sie gilt nicht für freistehende Apartments. Lassen Sie sich am besten rechtlich beraten, in welche Kategorie die Wohnung, die Sie planen zu kaufen, fällt.
Rechnen Sie mit 875€ pro Gästeplatz. Wenn Sie den Antrag für Ihre ETVPL-Lizenz stellen, benötigen Sie die Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft. Oftmals stehen Immobilienkäufer an dieser Stelle vor einer großen Herausforderung. Auch hier empfehlen wir Ihnen dringend, sich rechtliche Unterstützung einzuholen.
ETV60-Lizenz
Die ETV60-Lizenz ist auf 60 Tage im Jahr begrenzt. Sie gilt für 2 Kategorien: 1 Kategorie gilt für freistehende Wohnungen und 1 Kategorie gilt für Mehrfamilienhäuser. Im letzten Fall benötigen Sie auch hier die Zustimmung aller Eigentümer im Haus.
Beachten Sie bitte außerdem, dass die Ihre Vermietung auf 2 nicht aufeinanderfolgende Monate im Jahr begrenzt ist. Juli und August gehören nicht dazu. Darüber hinaus müssen Sie auch diese Lizenz alle 5 Jahre vor ihrem Ablauf erneuern. Rechnen Sie mit mindestens 290€ pro Gästeplatz.
Für all diese Lizenzen benötigen Sie Folgendes:
- Bewohnbarkeitsbescheinigung
- Energieausweis
- Nachweis über die Zahlung der Grundsteuer und Müllabfuhr-Gebühren
- Einhaltung strenger Bauvorschriften
- Mindeststandards in punkto Ausstattung und Sicherheit
- Registrierung im Tourismusregister
Wenn Sie einen Neubau erwerben, müssen Sie Ihre Immobilie mehrere Jahre als Wohnhaus genutzt haben, bevor Sie eine Ferienvermietlizenz beantragen können. Ein Anwalt ist Ihnen bei der Erhebung der genauen Anzahl der eigens genutzten Wohnjahre für Ihren geplanten Neubau-Immobilienkauf behilflich. Meist handelt es ich um 10 Jahre.
Wenn Sie Ihre Vermietungsanzeige aufgeben, müssen Sie immer Ihre Lizenznummer angeben.
Damit beweisen Sie die Legalität Ihrer Ferienvermietlizenz auf Mallorca.
Wir raten Ihnen in jedem Fall zu rechtlicher Unterstützung, da sich die rechtlichen Regelungen, was Ihre Ferienvermietlizenz auf Mallorca betrifft, ändern können.

Wir beraten Sie gerne
Kontaktieren Sie unsere Experten für eine unverbindliche Beratung.
Wir beantworten Ihre Fragen zur Ferienvermietlizenz auf Mallorca.

Fazit: Rechtliches zu Ihrer Ferienvermietung auf Mallorca
Nur mit Ihrer Ferienvermietlizenz (Licencia de alquiler turístico) vermieten Sie rechtlich abgesichert Ihre Immobilien an Touristen. Verfügen Sie nicht über eine solche Lizenz, sind nicht unerhebliche Geldstrafen die Folge. Wählen Sie aus den 3 Ferienvermietlizenzen auf Mallorca aus: ETV-Lizenz, ETVPL-Lizenz und ETV60-Lizenz.
Beachten Sie die Zonenregelung auf der Insel. In manchen mallorquinischen Gebieten (z.B. in einigen Arealen von Palma) ist die Vergabe von Neulizenzen nicht erlaubt. Außerdem gibt es in einigen Gebieten eine nur sehr begrenzte Anzahl an Ferienvermietlizenzen. Des Weiteren gelten Beschränkungen, was die Betten- bzw. Gäste-Anzahl pro Immobilie betrifft.
Nicht zuletzt gelten für Neubauten besondere Beschränkungen. Meist ist hier erst 10 Jahre nach Fertigstellung der Immobilie und Eigennutzung eine Vermietung an Feriengäste möglich.