Immobilienbesitz in Spanien erwerben – Das muss man wissen

Das eigene Häuschen in Mallorca besitzen: Das muss man wissen

Spielt man mit dem Gedanken, endlich sesshaft zu werden, ist zumeist die erste Frage, wie man dies finanziert und wo genau die Immobilie liegen soll. Warum nicht in das beliebteste Urlaubsland der Deutschen, auf die Insel Mallorca gehen? Dort finden sich die unterschiedlichsten Angebote hinsichtlich Aussehen, Kaufpreis und vielem mehr. Natürlich sollte man sich, wie vor jedem Hauskauf, wichtige Tipps und Tricks einholen. Das gilt es auf Mallorca, aber auch in Deutschland dringend zu beachten.

Diese Kosten muss man im Hinterkopf haben

Sehr ähnlich sind die verschiedenen Steuersysteme in Mallorca und Deutschland. Selbstverständlich ist das Haus und das möglicherweise dazugehörige Grundstück das teuerste, was man erwerben muss. Die Nebenkosten sind aber in keinem Fall zu missachten. Vor allem die Kaufurkunde durch den Notar bringt einige finanzielle Belastungen mit sich. Dies meint unter anderem:

  • Das Honorar für den Notar
  • Einmalige und wiederkehrende Steuern
  • Registergebühren

Je nach Kaufpreis schwanken hierbei die oben genannten Punkte. Je höher dieser ist, desto mehr muss man an notwendigen, zusätzlichen Ausgaben aufbringen.

Die Fakten zu den Steuern

Vergleicht man Deutschland und Mallorca hinsichtlich des komplizierten Steuersystems, dann muss man zu dem Schluss kommen, dass sich diese sehr gleichen. So gilt in beiden Länder die einmalige Besteuerung beim Kauf und Verkauf einer Immobilie.

➨ Die Umsatzsteuer: Kauft man ein Haus, dann wird dieses entweder mit der Umsatzsteuer oder mit der Grunderwerbssteuer besteuert. Die Steuersätze hierfür liegen derzeit bei 10 bzw. 21 Prozent.

➨ Die Verkehrs- bzw. Grunderwerbssteuer: Diese Steuer wird im Spanischen auch „Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales“ genannt. Das Pendant im Deutschen ist die Grunderwerbssteuer. Sie ist als einmalige Zahlung zu leisten. Sie greift dann, wenn eine entgeltlicheÜbertragung von Immobilien ohne Umsatzsteuerpflicht besteht. Wie hoch der jeweilige Wert ist, entscheiden die Regionen, die in Spanien autonom agieren. Auf den Balearen wird die Grunderwerbssteuer immer wieder angehoben, wie bereits auch in den letzten Jahren. Seit dem 01.01.2013 ist eine Staffelung eingeführt worden. Diese sieht wie folgt aus:

bis zu 400.000 € 8 %

bis zu 600.000 € 9 %

über 700.000 € 10 %

Wichtig: Um in Spanien Steuern zu bezahlen, ist es zwingend erforderlich, die spanische Steuernummer vorliegen zu haben. Diese wird „NIE“ oder „NIF“ genannt. Sie sollte rechtzeitig beantragt werden, da dieser Vorgang oftmals lange dauern kann. Die Behörden sind in Spanien auch vielfach etwas zeitverzögert, das kann dann auch den Kauf der Immobilie treffen. Eine lange Vorsorge ist wichtig in diesem Punkt. Zwei bis vier Wochen kann man auf die Nummer warten, während man innerhalb eines Monats die Steuern bezahlen muss. Es kann andernfalls zu einer Versäumnisgebühr auf den Steuerbetrag kommen.

➨Die Einkommenssteuerpflicht ist neben einigen kleineren Steuern ein größerer Punkt. Die Einkommenssteuer ist eine typische jährliche Steuer, die man zahlen muss.

In Deutschland als auch in Mallorca wird zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht unterschieden. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied: In Mallorca muss die private Veräußerung von Immobilien grundsätzlich versteuert werden.

Diese Fakten sind abschließend zu wissen

  • Das Eigentumsrecht des Vertragspartners ist in das Grundbuchamt einzutragen.
  • Immer, bevor man eine mündliche oder schriftliche Zusage macht, gilt es unter anderem zu beachten: die Baulandqualität, die gemeindlichen Bebauungspläne, die Grundstücksgröße und die Umlagenrückstände.
  • Individualverträge sind in jedem Fall ratsam. Nur in Ausnahmefällen ist es hinzunehmen, dass vorgefertigte Formulare ausgegeben werden.
  • Alles, was besprochen worden ist, muss auch dann schriftlich festgehalten werden. Auf rein mündliche Aussagen sollte man sich nicht verlassen.
  • Damit einher gehen Vermögenspositionen, die man nicht nur versprechen soll, sondern auch vertraglich vereinbart werden müssen. Will sich der Vermieter auf den letzten Punkt nicht einlassen, kann man das notfalls gerichtlich durchsetzen.
  • Hat man einer Ratenzahlung zugestimmt, muss sofort, noch vor Beginn der Zahlung, auf einen notariellen Kaufvertrag bestanden werden.
  • Will man sich als Deutscher in Mallorca ein Gebäude zulegen, bringt aber nicht das passende Vokabular und ein gewisses Grundverständnis für die spanische Sprache mit, ist es ratsam, einen Dolmetscher zum Kauf mitzunehmen. Das dabei fällige Honorar kann zwar hoch ausfallen, jedoch nicht so drastisch wie ein fehlerhafter Kaufvertrag.

➨ Nicht vergessen darf man das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland. Das ist vor allem dann wichtig, wenn man die magische Aufenthaltsgrenze von 183 Tagen in Spanien überschreitet. Denn dann tritt die unbeschränkte Steuerpflicht auf.

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