Vorsicht vor der Steuerfalle – Diese 4 Punkte sollten Sie beim Immobilienkauf unbedingt beachten

Steuerliche Regelungen und Bestimmungen können den Immobilienkauf zu einer echten Hürde werden lassen. Dies gilt im besonderen Maße beispielsweise für Käufer, die eine Immobilie zur späteren Ferienvermietung erwerben möchten. Seit 2017 gilt auf der Baleareninsel ein neues Tourismusgesetz, welches die Vermietung von Ferienimmobilien an bestimmte Bedingungen knüpft.

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Immobilien zu vermieten, die jünger als 5 Jahre sind. Und auch in Sachen Steuer gibt es einige Dinge, die wichtig sind. Für jede Immobilie ist eine Einkommenssteuer an den spanischen Staat zu zahlen, was ebenfalls für ausländische Immobilienbesitzer gilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Objekt selber genutzt oder vermietet wird. Handelt es sich um keine Ferienvermietung, so wird eine Selbstnutzungssteuer veranschlagt. Diese ist am Ende des folgenden Jahres zu zahlen, rückwirkend für das vergangene.

Wichtige Fragen vor dem Immobilienkauf

Um böse Überraschungen nach dem Kauf von Immobilien auf Mallorca zu vermeiden, sollten Sie sich im Vorfeld einige essenzielle Fragen stellen:

Liegt für alle Teile der Immobilie eine Baugenehmigung vor?

In den ländlichen Regionen Mallorcas existieren Schätzungen zufolge rund 30.000 Wohnimmobilien, welche illegal erbaut worden sind. Dies bedeutet, dass zur Zeit des Baus keine gültige Genehmigung vorlag. Nicht nur ganze Häuser sind davon betroffen, sondern auch Erweiterungen und Anbauten. So gibt es Immobilien, die komplett illegal oder nur in Teilen legal sind. Vor dem Immobilienkauf sollte geprüft werden, ob die Baupläne, welche im Rathaus eingereicht wurden, auch mit dem aktuellen Bauzustand übereinander stimmen.

Liegen noch Schulden auf der Wohnung?

Beim Kauf einer Wohnung sollten Sie sich von der Eigentümergemeinschaft bescheinigen lassen, dass keine Außenstände mehr offen sind. Wichtig sind aber nicht nur noch offenen Schulden, sondern auch geplante Vorhaben in der Zukunft. Schließlich könnten sich kommende Sonderausgaben finanziell negativ auswirken.

Haben Sie schon eine NIE-Nummer?

Sofern kein Wohnsitz in Spanien vorliegt, ist für einen Immobilienkauf auf der Baleareninsel eine NIE-Nummer erforderlich. Dies ist eine spezielle Identifikationsnummer, die für Nicht-Spanier vorgeschrieben ist. Der entsprechende Antrag kann im spanischen Konsulat oder bei der spanischen Ausländerbehörde gestellt werden.

Wie wäre es mit einem Optionsvertrag für mehr Sicherheit?

Ein Optionsvertrag bei einem Immobilienverkauf muss nicht zwingend zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen werden. Er bietet dem Käufer aber mehr Sicherheit, dass die gewünschte Immobilie für ihn reserviert ist. Es handelt sich um einen Privatvertrag und beide Seiten sind an die jeweilige Erfüllung gebunden. Kommt es nicht zum Kauf, da Käufer oder Verkäufer einen Rückzieher machen, fällt die Optionszahlung an.

 

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