Wichtige Infos für den Kauf einer Immobilie auf Mallorca

Fast 20.000 Deutsche leben dauerhaft auf der Baleareninsel Mallorca. Viele der sogenannten Residenten leben in einer eigenen Wohnung oder einer Finca. Wenn Sie ebenfalls zu den Besitzern einer Immobilie auf Mallorca gehören möchten, gibt Ihnen unser Ratgeber hilfreiche Tipps zum Immobilienerwerb und zur Kaufabwicklung im Ausland.

Kaufabwicklung

Wenn Sie Ihr Traumhaus gefunden haben und die Immobilie kaufen möchten, müssen Sie zunächst folgende Schritte ausführen:

  1. Ausländeridentifikationsnummer NIE beantragen
  2. Reservierungsvertrag, Optionsvertrag und Kaufvertrag unterschreiben
  3. Konto bei einer spanischen Bank eröffnen oder einen vertrauenswürdigen Rechtsanwalt auf Mallorca suchen
  4. Kaufsumme, Kaufnebenkosten und Steuern bezahlen

Ausländeridentifikationsnummer NIE

Die Ausländeridentifikationsnummer in Spanien wird mit NIE für Número de Identidad de Extranjero abgekürzt. Die Nummer benötigen Ausländer nicht nur für einen Immobilienkauf, sondern auch zur Eröffnung eines Bankkontos oder um einen Vertrag mit einem Energieversorger abzuschließen. Sie können die NIE entweder bei einem spanischen Konsulat in Deutschland oder bei der Ausländerbehörde in Palma de Mallorca beantragen.

Verträge bei einem Immobilienkauf

Wenn Sie sich für eine Finca auf Mallorca interessieren, können Sie mit dem Verkäufer gegen eine geringe Gebühr einen Reservierungsvertrag abschließen. Der Vertrag gibt Ihnen einige Tage oder Wochen Zeit, den Kauf zu überdenken. Die Gebühr wird bei einem späteren Kauf angerechnet.

Wenn Sie sich zum Kauf entschließen, vereinbaren Sie einen Optionsvertrag mit der spanischen Bezeichnung contrato de opción de compra. Der Optionsvertrag läuft über mehrere Wochen oder Monate und beinhaltet die wichtigsten Bedingungen des späteren Kaufvertrages. Durch den Optionsvertrag erhalten die Vertragsparteien die Gelegenheit, alle wichtigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf zu klären. Für den Optionsvertrag muss der Käufer circa 10 % der Kaufsumme an den Verkäufer zahlen oder bei einem Anwalt hinterlegen. Wenn der Kauf wegen des Käufers scheitert, ist das Geld für ihn verloren.

Der endgültige Kaufvertrag muss nicht zwingend durch einen Notar abgeschlossen werden. Für die anschließende Eintragung im Grundbuch ist aber die Benachrichtigung des Grundbuchamts Registro de la Propiedaddurch einen Notar erforderlich. Daher sollte auch der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden.

Wie läuft die Bezahlung ab?

Ohne ein Konto bei einer spanischen Bank kann die Kaufabwicklung nicht durchgeführt werden. Der Käufer muss die Immobilie mit dem Scheck einer spanischen Bank bezahlen. Deutsche Interessenten können den Kaufpreis auch an einen Rechtsanwalt auf Mallorca überweisen, der einen Scheck auf sein Konto ausstellt. Diese Abwicklung setzt jedoch großes Vertrauen in den Anwalt voraus. Neben dem Kaufpreis fallen Kaufnebenkosten und Steuern an.

Welche Steuern werden beim Kauf erhoben?

Für eine Immobilie müssen die Eigentümer diese Steuern bezahlen:

• Grunderwerbsteuer: zwischen 8 % und 11 % des Kaufpreises • Beurkundungssteuer für den notariellen Kaufvertrag: 1,5 % der Kaufsumme • Jährliche Grundsteuer, abhängig von der Gemeinde • Vermögenssteuer für Immobilien mit einem Wert von mehr als 700.000 Euro • Wertzuwachssteuer, abhängig von der Wertsteigerung des Grundstücks • Gewinnsteuer von 19 % bei einem späteren Verkauf

 

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